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Ludwigshafen / 31.08.2020

Summerfeschd im Depot LU

Mit Kurbelübergabe

Am 31. August gab es ein ganz besonderes Event im und am Geschäftskomplex Depot LU in der Ludwigshafener Rheinallee. Gefeiert werden durfte von 11.00 bis in die Nacht hinein. Mittelpunkt an diesem Tag dürfte aber die feierliche symbolische Übergabe der Fahrkurbel der historischen Straßenbahn gewesen sein, die nun vor dem Depot LU ihren Standort haben wird. Um 12.00 Uhr wurde sie feierlich eingeweiht. Die Rhein-Neckar-Verkehr-GmbH, kurz RNV, übergab die Kurbel...

Mannheim / 12.12.2020

Thema 2

Aktuelles Corona

Seit 2010 engagieren wir uns im Modellbahnsektor. Dabei werden markante Stellen des Schienennetzes der heutigen RNV im Maßstab 1:87 nachgestellt. Aus wirtschaftlichen Gründen fahren die Fahrzeuge mit Spurweite H0, statt der Meterspur entsprechenden H0m Spur. Unsere Module haben die Außenmaße 100cm x 60cm, um sie leicht transportieren und auf Ausstellungen sowie Veranstaltungen präsentieren zu können. Wir würden uns freuen, wenn sich weitere Interessenten für den Modulbau bei uns melden würden....

Termine Aktuelle Termine und Veranstaltungen

AUGUST
01.08. Arbeitstag, Vereinsabend
15.08. Arbeitstag
16.08. Museumsöffnungstag
29.08. Arbeitstag

SEPTEMBER
05.09. Arbeitstag, Vereinsabend
19.09. Arbeitstag
20.09. Museumsöffnungstag

OKTOBER
03.10. Arbeitstag, Vereinsabend
17.10. Arbeitstag
18.10. Museumsöffnungstag
31.10. Arbeitstag

Aktion Sie möchten auch mitmachen? Kommen Sie vorbei und besuchen Sie uns in unseren Räumen


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Vereinsnachrichten Blitz Ausgabe 02'2020


Liebe Leser, nun ist die aktuelle Ausgabe vom BLITZ erschienen.
In der Zwischenzeit ist viel passiert. Blättern Sie jetzt durch ...

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Termine Aktuelle Termine und Veranstaltungen

Satzungen müssen wie andere Rechtsnormen (etwa Gesetze) inhaltlich hinreichend bestimmt sein (Art. 20 Abs. 3 GG). Danach müssen auch für den juristischen Laien Inhalt und Tragweite einer Satzung weitgehend subsumierbar sein. Schließlich muss eine Satzung verhältnismäßig sein, was durch spezifische Befreiungsregelungen erreicht werden kann. Dann sind Satzungen materiell rechtmäßig.

Satzungen können die Verfassung der jeweiligen Körperschaft konstituieren und darüber hinaus auch Detailregelungen für ihr spezifisches Aufgabengebiet enthalten. Wesentliches ist hingegen durch Parlamentsgesetz zu regeln.[3] Zum Verfassungsrecht gehört in einer Satzung insbesondere die Errichtung der Organe einer Körperschaft, die Beschreibung des Aufgabengebiets und die Festlegung ihrer Finanzhoheit. Die Organe haben vertretende, kontrollierende oder stimmrechtsausübende Funktion. Das der Körperschaft kraft Gesetz zugewiesene Aufgabengebiet wird durch die Satzung konkretisiert und umsetzbar gemacht. Insbesondere wird geregelt, welche Aufgaben für welchen Personenkreis zur Verfügung stehen und ob und inwieweit Gebühren oder Beiträge in bestimmter Höhe zu entrichten sind.[4] In der Haushaltssatzung wird die Aufstellung eines Haushaltsplans geregelt. Auch die Haushaltssatzung unterliegt den satzungsrechtlichen Regelungen.

Anstalten haben keine (Zwangs-)Mitglieder und müssen daher durch Satzung unter den Voraussetzungen des § 13 NKomVG einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anordnen. Aus der Ermächtigung zum Erlass einer gemeindlichen Satzungen muss sich zweifelsfrei entnehmen lassen, welchen Gegenstand die Satzung betreffen darf.[5] Ein Anschluss- oder Benutzungszwang darf nur durch Satzung angeordnet werden. Die Gemeinden dürfen diesen Anschluss- oder Benutzungszwang für solche Einrichtungen einführen, die der Volksgesundheit dienen (insbesondere Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Energieversorgung). Während der Anschlusszwang grundstücksbezogen ist und nur Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte verpflichtet, ist der Benutzungszwang personenbezogen und verbietet die Benutzung ähnlicher Einrichtungen.[6]

Schließlich kann zwischen Satzungen mit Außen- und mit bloßer Innenwirkung unterschieden werden.[7] Während Satzungen mit Außenwirkung verbindlich auch für Dritte (etwa Bürger) sind, gelten Satzungen mit Innenwirkung ausschließlich für die jeweilige Körperschaft, die Organe und für deren Verwaltung. Zu letzterer Gruppe ist beispielsweise die Hauptsatzung und die Haushaltssatzung zu zählen.

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